Errichtung eines Gartenhauses, Gartenstraße 16, Flurnummer 710/21, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Bauausschusses, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 59. Sitzung des Bauausschusses 12.11.2019 ö beschließend 4.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Eveline Wartlsteiner, Errichtung eines Gartenhauses, Gartenstraße 16, Flurnummer 710/21, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach, unter den Voraussetzungen, dass im abschließenden Baugenehmigungsverfahren
  • ein Stellplatz nachgewiesen wird,
  • der Auflage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung nachgekommen wird und
  • bei einer ev. später benötigten Wasserversorgung, diese mit dem Wasserzweckverband geklärte werden muss
das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 11.12.2019 08:39 Uhr