Vorstellung des Vergabemodells zur künftigen Vermietung der sozialverträglichen Wohnungen in Irlbach mit anschließender Beschlussfassung (DS 19 / 35)
Daten angezeigt aus Sitzung: 67. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 67. Sitzung des Gemeinderates | 10.09.2019 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Beschluss 2
- 10,0% bis 12,4% unter Maximalwerte der ES III: 5,0 Punkte
- 17,5% bis 19,9% unter Maximalwerte der ES III: 12,5 Punkte
- Mehr als 20% unter Maximalwerte der ES III: 15,0 Punkte
- Ab 3 Jahre: 15,0 Punkte
(max. 30 Punkte durch diesen Themenbereich)
- Pro Kind zwischen einschl. 12 und 18 Jahren: 5,0 Punkte
- Pauschaler Bonus für Alleinerziehende: 5,0 Punkte
Haushaltsangehörige mit Pflegebedürftigkeit:
(max. 10 Punkte durch diesen Themenbereich, Hauptwohnsitz erforderlich)
- Mieter mit Pflegegrad IV: 10,0 Punkte
(max. 10 Punkte durch diesen Themenbereich, Hauptwohnsitz erforderlich)
- Mieter mit Behinderungsgrad ab 66%: 8,0 Punkte
(Auszug aus einer angemieteten Wohnung im Gemeindegebiet, welche neu für eine
Vermietung verwendet wird)
- „Überschuss“ des alten Wohnraums von 30-40 m²: 7,5 Punkte
- „Überschuss“ des alten Wohnraums von >40m²: 10,0 Punkte
Bonus für besondere Härte oder dringliche Gründe:
(je nach Einschätzung und Einzelfallentscheidung der Verwaltung, z.B. akute Wohnungsnot aufgrund nachweisbaren Wohnungswegfall wegen Kündigung, Geburt eines Kindes bei zu kleiner Wohnung etc.)
Die Verwaltung wird ferner damit beauftragt, das Vergabeverfahren fristgerecht zum Oktober 2019 einzuleiten und alle erforderlichen Unterlagen und Formulare bis dahin zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2