Diskussion und Beschlussfassung zur Änderung der Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.08.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wenzenbach beschließt die Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach vom 16.07.2015 wie folgt zu ändern:

In § 3 (Förderhöhe) wird der Betrag von 2.200,00 € durch den Betrag 2.500,00 € ersetzt.


Für die Auswahl der  kooperierenden Fahrschule der Führerscheinausbildung wurden Angebote von den folgenden Firmen eingeholt:

  • Fahrschule Biedermann über 2.499,82 Euro je Führerscheinausbildung inkl. externer Kosten

  • Verkehrs-Ausbildungs-Zentrum i. d. Opf. GmbH über 2.569,82 Euro je Führerscheinausbildung inkl. externer Kosten

  • Fahrschule Schuster über 2.663,62 Euro je Führerscheinausbildung inkl. externer Kosten

Die kooperierende Fahrschule kann bei Bedarf jederzeit geändert werden. Die Gemeindeverwaltung Wenzenbach wird angewiesen, die Kosten der Führerscheinausbildung in der jährlichen Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2019 12:08 Uhr