Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Brandlbergstraße 66, Flurnummer 187/1, Gemarkung Grünthal I


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Bauausschusses, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 63. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 3.3

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Hubert Beier, Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Brandlbergstraße 66a, Flurnummer 187/1, Gemarkung Grünthal I, erteilt die Gemeinde Wenzenbach, sofern zwei zusätzliche Stellplätze geschaffen werden,  das gemeindliche Einvernehmen.
Des Weiteren wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Grünthal – Brandlbergstraße – West“ hinsichtlich der Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen befürwortet.
Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das gemeindliche Einvernehmen ausschließlich für die der Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes wie im Lageplan dargestellt, gegeben wird. Sonstige Festsetzungspunkte wurden im Rahmen des Vorbescheids nicht geprüft. Sollten weitere Befreiungen notwendig sein, sind diese im abschließenden Baugenehmigungsverfahren zu beantragen.
Zur gesicherten Erschließung ist die Auflage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Regental zu beachten. Soweit vom Wasserzweckverband ebenfalls Auflagen gemacht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 16:44 Uhr