Errichtung eines Doppelstabgitterzauns in Anthrazit mit einer Höhe von 1,83 m, Lilienstr. 18 a, Flurnummer 476/6, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Bauausschusses, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 63. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 5.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wenzenbach-Süd“, Daniel Hofmann, Errichtung eines Doppelstabgitterzauns in Anthrazit mit einer Höhe von 1,83 m, Lilienstraße 18a, Flurnummer 476/6, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Datenstand vom 15.10.2020 16:44 Uhr