Errichtung eines Doppelstabgitterzauns in Anthrazit mit einer Höhe von 1,83 m, Lilienstr. 18 a, Flurnummer 476/6, Gemarkung Wenzenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 63. Sitzung des Bauausschusses, 10.03.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 63. Sitzung des Bauausschusses | 10.03.2020 | ö | beschließend | 5.1 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wenzenbach-Süd“, Daniel Hofmann, Errichtung eines Doppelstabgitterzauns in Anthrazit mit einer Höhe von 1,83 m, Lilienstraße 18a, Flurnummer 476/6, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7
Datenstand vom 15.10.2020 16:44 Uhr