Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan 2017 der Gemeinde Wenzenbach (Herr Steinvoord von der BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH sowie die Kommandanten der Ortsfeuerwehren wurden geladen) (DS 17 / 014)


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan aus der Drucksache 17 / 14 mitsamt den in der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2017 genannten Änderungen sowie die aus dem Feuerwehrbedarfsplan hervorgehenden Maßnahmen zum
Ausgleich der Sicherheitsbilanz, insbesondere:

-        Anschaffung eines neuen MZF für die Feuerwehr Grünthal (Ersatzbeschaffung)
-        Anschaffung eines HLF 10 oder HLF 20 für die Feuerwehr Wenzenbach (Ersatzbeschaffung)
-        Anschaffung eines GW-L2 (WV) oder GW-L1 (WV) für die Feuerwehr Wenzenbach (Ersatzbeschaffung)
-        Anschaffung eines MZF für die Feuerwehr Wenzenbach (Ersatzbeschaffung)
-        Sanierung des Gerätehauses Grünthal (unter anderem Verbesserung der Platzverhältnisse, Verbesserung der sanitären Anlagen, Verbesserung der Zugänglichkeit der Lagerfläche, Installation weiterer Einsatzspinde etc.)

Die Auflistung stellt lediglich einen Auszug unter Verweis auf die finale Version des Feuerwehrbedarfsplans dar. Alle Anschaffungen bedürfen separat notwendiger Beschlüsse des Gemeinderats Wenzenbach (bzw. dessen Ausschüssen) hinsichtlich vergaberechtlicher und haushaltsrechtlicher Gesichtspunkte.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die in dem Feuerwehrbedarfsplan genannten Empfehlungen aufzuarbeiten und deren Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat Wenzenbach (bzw. dessen Ausschüssen) vorzulegen. Die im Feuerwehrbedarfsplan genannten Empfehlungen hinsichtlich der Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO) und der Einsatzdokumentation sind durch die Gemeindeverwaltung mit den verantwortlichen Ansprechpartnern zu erörtern.

Der Feuerwehrbedarfsplan ist in 5 Jahren (Jahr 2022) in einer dann aktualisierten Fassung erneut dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2017 10:05 Uhr