10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich "Thanhof" - Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss (Herr Kring von der EBB Ingenieurgesellschaft mbH wurde geladen) - (Nr. 20.4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.01.2020 bis 04.02.2020 Anregungen, Einwendungen und Bedenken vorgebracht wurden, die keine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs erfordern. Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge / Hinweise sind tabellarisch in Anlage 1 (Seite 1 – 5) aufgeführt und Bestandteil dieses Beschlusses.

Ferner wird angemerkt, dass im Zusammenhang mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Äußerungen zur Planung vorgetragen wurden, die ebenfalls keiner Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs bedürfen. Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge / Hinweise sind tabellarisch in Anlage 1 (Seite 6 – 17) aufgeführt und Bestandteil dieses Beschlusses.

Damit wird der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 16.06.2020 mit Begründung und Umweltbericht festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 10. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Bestandteile dem Landratsamt Regensburg zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 07:38 Uhr