über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (4. Änderung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 6.1

Beschluss

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Wenzenbach folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Wenzenbach vom 04. Dezember 1996 zuletzt geändert am 01.06.2016 wird wie folgt geändert:

       In § 9 Absatz 1 Ziffer 4 werden die Worte "auf dem Friedhof Wenzenbach" gestrichen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.07.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 07:38 Uhr