über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (2. Änderung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 6.2

Beschluss

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Wenzenbach folgende Satzung:

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen  der Gemeinde Wenzenbach vom 01. Juni 2016, zuletzt geändert am 25.10.2016 wird wie folgt geändert:

§ 1
In § 7 wird bei Ziffer 2 a) ergänzt:  "oder Urnenerdgrab"

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 07:38 Uhr