Errichtung der Gemeindeverbindungsstraße "Westumfahrung" samt benachbartem Nahversorgungs- und Wohngebiet (Tiefbautechniker Bucher vom Planungsbüro BBI wurde geladen) a) 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Änderungsbeschluss b) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:


  1. Für die geplante Errichtung der Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ samt benachbartem Nahversorgungs- und Wohngebiet wird das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Plan vom 13.07.2020, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen anstelle der bisherigen Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen entsprechende Flächen für eine Gemeindeverbindungsstraße, ein Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO sowie ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO dargestellt werden.


  1. Für den Bereich der Gemeindeverbindungsstraße wird der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung“ aufgestellt. Das Aufstellungsverfahren erfolgt zeitgleich mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes und für die zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 30.09.2020 07:33 Uhr