Beratung über die Verlängerung der Förderrichtlinie der Gemeinde Wenzenbach über freiwillige Zuschüsse an Familien und andere Haushalte mit Kindern für den Neubau, den Aus/Umbau und den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Wenzenbach ("Baukindergeld") mit anschließender Beschlussfassung - (DS 20/22)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach erlässt folgende Förderrichtlinie über freiwillige Zuschüsse an Familien und andere Haushalte mit Kindern für den Neubau, den Aus/Umbau und den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Wenzenbach („Baukindergeld“):

§ 1

Die Förderrichtlinie der Gemeinde Wenzenbach über freiwillige Zuschüsse an Familien und andere Haushalte mit Kindern für den Neubau, den Aus/Umbau und den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Wenzenbach („Baukindergeld“) vom 10. Juli 2015 wird wie folgt geändert:

§ 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

  • - 55.000,- EUR für Alleinerziehende mit einem Kind.
    - 85.000,- EUR für Ehepaare und Paare mit einem Kind.
    - Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000,- EUR.


§ 2 Inkrafttreten

Die Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die vorliegende Förderrichtlinie besitzt eine zeitlich beschränkte Wirksamkeit bis 31.12.2025. Eine Verlängerung der Fördermaßnahme ist durch entsprechenden Beschluss des Gemeinderates möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2020 11:17 Uhr