Beschlussfassung über den Abschluss einer befristeten Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bis zum Inkrafttreten der Änderung der Verbandssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 7. Sitzung des Gemeinderates | 26.01.2021 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
- Die Gemeinde Wenzenbach beschließt, dass sie rückwirkend ab 01.01.2021 die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
- Die Gemeinde Wenzenbach überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
- die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
- die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,
rückwirkend ab 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.
- Die Gemeinde Wenzenbach schließt hierzu beiliegende Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab. Diese Zweckvereinbarung gilt bis zum In-Kraft-Treten der nächsten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz und dem damit verbundenen Beitritt der Gemeinde Wenzenbach zum Zweckverband.
- Der Abschluss erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o.g. Verbandssatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.02.2021 12:37 Uhr