Beschlussfassung über den Abschluss einer befristeten Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bis zum Inkrafttreten der Änderung der Verbandssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2021 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Die Gemeinde Wenzenbach beschließt, dass sie rückwirkend ab 01.01.2021 die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

  1. Die Gemeinde Wenzenbach überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

    1. die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
    2. die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

rückwirkend ab 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Die Gemeinde Wenzenbach schließt hierzu beiliegende Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab. Diese Zweckvereinbarung gilt bis zum In-Kraft-Treten der nächsten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz und dem damit verbundenen Beitritt der Gemeinde Wenzenbach zum Zweckverband.

  1. Der Abschluss erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o.g. Verbandssatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  2. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2021 12:37 Uhr