Widmung von Ortsstraßen nach Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz im Bereich des Bebauungsplangebietes „Am Steinert“ 1. Änderung, Gemeindeteil Grünthal


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.01.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Die Straße „Oberes Steinert“ bestehend aus dem Grundstück mit der Flurnummer 323 der Gemarkung Grünthal I wird gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG, Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Anfangspunkt:        Einmündungsbereich zur Straße „Am Steinert“ zwischen den Grundstücken Flurnummer 323/6 und Flurnummer 323/13 jeweils Gemarkung Grünthal I

Endpunkt:        Einmündungsbereich zur Straße „Am Wolfhang“ zwischen den Grundstücken Flurnummern 323/11 und 323/23 jeweils Gemarkung Grünthal I

Länge:                                0,155 km
Straßenbaulast:                auf gesamter Länge – Gemeinde Wenzenbach
Widmungsbeschränkung:        keine

Begründung:
Die Straße „Oberes Steinert“ wurde im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Am Steinert“ im Gemeindeteil Grünthal mängelfrei hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde Wenzenbach hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Widmungsrecht (Eigentum).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2021 10:36 Uhr