Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 - Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung (DS 21/03)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 3

Beschluss 1

a)        Feststellung der Jahresrechnung

"Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:

       Verwaltungshaushalt:                14.747.821,33 € in Einnahmen und Ausgaben
       Vermögenshaushalt:                    6.685.512,93 € in Einnahmen und Ausgaben
       Gesamtsumme:                21.433.334,26 € in Einnahmen und Ausgaben"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Entlastung

"Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2019 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung"

Erster Bürgermeister Koch ist nach Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteili­gung von der Abstimmung ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 09:00 Uhr