Beschlussfassung über die Aufstellung der Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Nr. 22.09


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 22. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 2.1

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Breite der Privatstraße im Geltungsbereich gemäß Entwurf vom 26.04.2022 bei 5,07 m zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Breite der Privatstraße im Geltungsbereich auf 4,50 m zu reduzieren, die dazugewonnene Fläche wird den Privatgrundstücken zugeschlagen. In den Zufahrtsbereichen bleibt die Straßenbreite bei 5,07 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Dachform im Geltungsbereich gemäß Entwurf bei einem begrünten Flachdach zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Irlbach – Grünthaler Straße“ in der Fassung vom 26.04.2022 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit folgender Änderung: Die Breite der Privatstraße wird geändert auf 4,50 m. In den Zufahrtsbereichen bleibt die Straßenbreite bei 5,07 m.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe der Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Zudem findet § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) keine Anwendung. 

Ferner wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. 

Der Geltungsbereich beinhaltet zum Zeitpunkt des Fassungsdatums das Flurstück-Nr. 1011/5, Gemarkung Grünthal II. 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 09:24 Uhr