Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Wenzenbach / Thanhof" - Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss - Nr. 22.29 (Ingenieur Trummer von der Voltgrün Energie GmbH und Landschaftsarchitektin Aures vom Planungsbüro Neidl & Neidl wurden geladen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 09.05.2022 bis einschließlich 13.06.2022 durchgeführt. Hierauf wurde durch ortsübliche Bekanntmachung frist- und formgerecht hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls vom 09.05.2022 bis einschließlich 13.06.2022 durchgeführt.

Aufgrund eingegangener Stellungnahmen ist keine erneute öffentliche Auslegung notwendig.

Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wenzenbach / Thanhof“ in der Fassung vom 18.10.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.01.2023 13:30 Uhr