Neubau Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung: Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG – Beschlussfassung über die Erteilung einer Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, eine Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zum Vorhaben „Neubau Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung – Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG“ mit folgendem Inhalt zu erteilen:

„Die Gemeinde Wenzenbach als Trägerin des Vorhabens „Neubau der Gemeindeverbindungsstraße Westumfahrung“ verpflichtet sich, alle bis zur Entscheidung durch die Ausführung verursachten Schäden zu ersetzen und, sofern kein Planfeststellungsbeschluss oder keine Plangenehmigung erfolgt, den früheren Zustand wiederherzustellen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.01.2023 13:46 Uhr