Beschlussfassung über die generelle Verwendung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung von Kinderkrippenplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 30.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.01.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach reicht mit Wirkung zum 01.01.2018 erhaltene Bundesmittel zur Betriebskostenförderung von Kinderkrippenplätzen nicht mehr an die einzelnen Kinderkrippen weiter, sondern verwendet diese Mittel für die eigene Finanzierung der entstehenden Erstellungs- und Betriebsführungskosten von Kindertageseinrichtungen. Dieses Vorgehen ist konform mit der zu Grunde liegenden Förderrichtlinie. Das jährliche Einsparpotential liegt bei etwa 25.300,- Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 07.03.2018 10:47 Uhr