Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Nebengebäude, Zeitlhof 30a, Flur-Nr. 95/28, Gemarkung Kreuth
Daten angezeigt aus Sitzung: 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 17.01.2023 | ö | beschließend | 2.2 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Nebengebäude, Zeitlhof 30a, Flur-Nr. 95/28, Gemarkung Kreuth, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.
Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Beim Zeitlhof" befürwortet:
- Errichtung des Gebäudes außerhalb des Baufensters
- Maximale Abgrabung in Höhe von 1,09 m zum gewachsenen Boden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Datenstand vom 10.03.2023 08:50 Uhr