Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Nebengebäude, Zeitlhof 30a, Flur-Nr. 95/28, Gemarkung Kreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö beschließend 2.2

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Nebengebäude, Zeitlhof 30a, Flur-Nr. 95/28, Gemarkung Kreuth, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Beim Zeitlhof" befürwortet:
  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb des Baufensters
  2. Maximale Abgrabung in Höhe von 1,09 m zum gewachsenen Boden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 10.03.2023 08:50 Uhr