Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Gartenhaus, Scheuerkreuzweg 17, Flur-Nr. 358/3, Gemarkung Hauzenstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö beschließend 2.3

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Gartenhaus, Scheuerkreuzweg 17, Flur-Nr. 358/3, Gemarkung Hauzenstein, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Höllberg" befürwortet:
1. Überschreitung des Baufensters durch die Garage und das Gartenhaus
2. Nebengebäude mit Satteldach und Neigung von 22°
3. Überschreitung der Firsthöhe um ca. 2,43 m
4. Überschreitung der Traufhöhe um ca. 0,96 – 2,58 m
5. Überschreitung des Kniestocks um ca. 0,70 – 2,32 m
6. Überschreitung der Dachneigung um 3,5 – 7°
7. Abweichung von Farbe der Dacheindeckung in anthrazit
8. Bauweise E + I

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Datenstand vom 10.03.2023 08:50 Uhr