Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Scheuerkreuzweg 17, Flur-Nr. 358/3, Gemarkung Hauzenstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.05.2023 ö beschließend 4.2

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage, Scheuerkreuzweg 17, Flur-Nr. 358/3, Gemarkung Hauzenstein erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Höllberg" befürwortet:
  1. Firsthöhe von ca. 8,39 m
  2. Traufhöhe von ca. 4,48 m
  3. Kniestock von ca. 1,00 m
  4. Dachneigung von max. 32,5°
  5. Dacheindeckung in anthrazit
  6. Überschreitung des Baufensters mit Garage mit ca. 2,24 m²
  7. Nebengebäude mit Satteldach und 35° Dachneigung
  8. Bauweise E + D
  9. Garage mit Traufhöhe von ca. 3,00 m 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2023 08:55 Uhr