Beratung über den Antrag des Sportverein Wenzenbach e.V. auf Bezuschussung des Projektes "Schulplatz" mit anschließender Beschlussfassung (DS 22/15)


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Antrag des Sportverein Wenzenbach e.V. vom 07.12.2022 auf Bezuschussung des Projektes „Schulplatz“. 

Das beabsichtigte Vorhaben umfasst dabei folgende Maßnahmen:

  • Errichtung von zwei Tennisspielfeldern
  • Errichtung eines Fußballallwetterplatzes (Kunstrasenplatzes)
  • Umrüstung der bestehenden Flutlichtbeleuchtung auf LED-Technik
  • Einzäunung der Sportanlage

Es wird ein gemeindlicher Zuschuss nach Vorlage der Baupläne, Kostenvoranschläge sowie belegter Finanzierungspläne in Höhe bis zu 50 % (jedoch maximal bis zu 400.000,-- €) der zu erwarteten Gesamtkosten zur Verfügung gestellt. Für die finale Gewährung der kommunalen Förderung werden allerdings nur Kosten in ihrer tatsächlich entstandenen Höhe zugrunde gelegt. Die Beantragung anteiliger Förderbeträge entsprechend dem Baufortschritt ist möglich. 

Die gemeindliche Förderzusage erfolgt ausschließlich unter folgenden Auflagen:

  • Die Sportanlage ist auch nach Abschluss der Baumaßnahme partiell weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. 
  • Die Südseite des Zaunes am Kunstrasenplatz zum Dorfweiher hin ist von jeglicher Werbung (u.a. Werbebanner, Beschilderung) freizuhalten. 
  • Zudem hat bis spätestens zur Abnahme der Gesamtmaßnahme eine mit dem örtlichen Bauhof abgestimmte Grenzbepflanzung als „natürliche“ Einfriedung entlang der Südgrenze des Kunstrasen-/Tennisplatzes zu erfolgen. 
  • Es wird klargestellt, dass die Förderzusage sich ausschließlich auf die erstmalige Herstellung der Sportanlage bezieht. Der Sportverein ist zudem angehalten, entsprechende Rücklagen für etwaige Sanierungsmaßnahmen zu bilden und dabei ein Fixbetrag von mindestens 10.000,-- € (jährlich) an die Gemeinde Wenzenbach auf ein Verwahrkonto zu entrichten. 
  • Vorgelagert hat im Hinblick auf die Erstellung des Fußballallwetterplatzes (Kunstrasenplatzes) eine technische Plausibilitätsprüfung durch ein Fachplanungsbüro zu erfolgen. Hierbei sollen insbesondere die wesentlichen Aspekte zur Lebensdauer, Erhaltungsmaßnahmen, Nutzungsempfehlung, Situierung im Hinblick auf den Überschwemmungsbereich fachlich geprüft werden. 
  • Bei der Herstellung des Kunstrasens ist auf die Verwendung von Mikroplastik zu verzichten. 
  • Eine Versicherung für Hochwasserschäden am Kunstrasenplatz ist vor Beginn der Baumaßnahme vorzulegen. 

Mit der Umsetzung des Projektes „Schulplatz“ darf erst nach Einreichung aller Unterlagen und Zustimmung durch die Gemeindeverwaltung begonnen werden. Der Abschluss des Vorhabens ist der Gemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.06.2023 08:02 Uhr