Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und abgestufter Stützwand, Fichtelgebirgstraße 37, Flurnummer 615 (Teilfläche), Gemarkung Wenzenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 41. Sitzung des Bauausschusses, 20.03.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 41. Sitzung des Bauausschusses | 20.03.2018 | ö | beschließend | 4.6 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Martin und Stefanie Schmalzl, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und abgestufter Stützwand, Fichtelgebirgstraße 37, Flurnummer 615 (Teilfläche), Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiung von den Festsetzungen des Punktes 5 des Bebauungsplans „Wenzenbach Ost“:
? Errichtung einer abgestuften Stützwand
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2018 11:33 Uhr