Grundsatzbeschlussfassung zum Maßnahmenbeginn "sozialverträglicher, kommunaler Wohnungsbau in Irlbach" sowie Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP)


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 8

Beschluss 1

a)        Mit der Maßnahme „sozialverträglicher, kommunaler Wohnungsbau in Irlbach" wird in der im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2018 besprochenen Form begonnen. Es soll der aktualisierte Planungsstand des Architekturbüros „puppendahl“ realisiert werden, welcher in seiner Grundgesamtheit auch als Sieger des vorgelagerten Planungswettbewerbs ausgezeichnet worden ist. Die Beauftragung der Planung bis einschließlich der Genehmigungsplanung wurde bereits beschlossen.  Eine erste Kostenschätzung des Architekturbüros „puppendahl“ und der Gemeindeverwaltung geht von Gesamtkosten für die Schaffung aller 26 Wohneinheiten in Höhe von voraussichtlich 6,83 Millionen Euro einschl. Mehrwertsteuer aus (für die Kostengruppen 100 bis 700). Die diesbezügliche Projektfreigabe wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)         Die Gemeinde Wenzenbach kann für die Maßnahme „sozialverträglicher, kommunaler Wohnungsbau in Irlbach" eine Förderung aus dem Bayerischen kommunalen Wohnraumförderprogramm beantragen. Die Förderung wird als Projektförderung der Gesamtmaßnahme durch einen Zuschuss in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt. Für vorbereitende planerische Maßnahmen und für die Kosten der Kostengruppe 700 wird ein Zuschuss in Höhe von 60% der dafür anfallenden Kosten gewährt.

Nach den Förderrichtlinien sind folgende Bedingungen zu beachten: Die geförderten Wohnungen sind entsprechend dem Zweck der Zuwendung an einkommensschwache Haushalte zu vermieten. Dabei sollen anerkannte Flüchtlinge angemessen berücksichtigt werden (etwa 2 bis 3 Wohneinheiten). Bei der Auswahl der berechtigten Haushalte soll sich die Gemeinde an den Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung orientieren. Die Miethöhe ist so zu bemessen, dass sie für einkommensschwache Wohnungssuchende tragbar ist. Die Bemessung soll sich an den nach § 22 Abs. 1 des SGB II erstattungsfähigen Aufwendungen orientieren. Die Dauer der Bindungen beträgt bei diesen Maßnahmen 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnungen.

Die Gemeinde Wenzenbach beantragt für die Maßnahme „sozialverträglicher, kommunaler Wohnungsbau in Irlbach" eine Förderung aus dem Bayerischen kommunalen Wohnraumförderprogramm. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2018 17:06 Uhr