Beschlussfassung über die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 31.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 31.01.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Die überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstellen 0.4640.7001, 0.4640.7002, 0.4640.7003, 0.4640.7004, 0.4640.7006, 0.6100.65500, 0.9000.81000, 1.8800.94002 des Jahres 2016 werden wie dargestellt genehmigt.

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 wurden bis dato noch nicht durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt:

-        Haushaltsstelle 0.4640.7001:
Ungedeckter Bedarf sowie Kommunalanteil Kindergarten Wenzenbach
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 120.001,27 Euro

-        Haushaltsstelle 0.4640.7002:
Ungedeckter Bedarf sowie Kommunalanteil Kindergarten Irlbach
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 29.391,60 Euro

-        Haushaltsstelle 0.4640.7003:
Ungedeckter Bedarf sowie Kommunalanteil Katholischer Kindergarten Irlbach
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 24.145,37 Euro

-        Haushaltsstelle 0.4640.7004:
Ungedeckter Bedarf sowie Kommunalanteil auswärtige Kindergärten
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 47.614,68 Euro

-        Haushaltsstelle 0.4640.7006:
Ungedeckter Bedarf sowie Kommunalanteil Waldkindergarten Grünthal
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 20.120,75 Euro

-        Haushaltsstelle 0.6100.65500
Gutachten und Machbarkeitsstudien
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 31.498,37 Euro
hiervon wurden bereits 30.000,00 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss am 05.07.2016 genehmigt.

-        Haushaltsstelle 0.9000.81000
Gewerbesteuerumlage
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 53.240,- Euro

-        Haushaltsstelle 1.8800.94002
Sanierung Dachgeschoss Rathausgasse 3
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 18.291,38 Euro

Alle weiteren überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2016 wurden entweder bereits genehmigt, sind mittels eines Deckungsrings abgedeckt oder unterliegen nur der Zustimmungs- und Anordnungspflicht des ersten Bürgermeisters (bis 15.000,- Euro).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2017 20:25 Uhr