Errichtung von Carport aus Holz ohne Seitenwände, Lilienstraße 28, Flur-Nr. 476/11, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.09.2024 ö beschließend 3.2

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages für die Errichtung eines Carports in Holzkonstruktion, Lilienstraße 28, Flur-Nr. 476/11, Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach für folgende Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen:
  1. Nebengebäude in Holzkonstruktion
  2. Überschreitung des Baufensters
  3. Schrägdach statt Satteldach

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.10.2024 10:44 Uhr