Errichtung einer Einfriedung als Sichtschutz, Oberlindhofstraße 25, Flur-Nr. 806/55, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.09.2024 ö beschließend 3.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit Sichtschutzstreifen, Oberlindhofstr. 25, Flur-Nr. 806/55, Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach für folgende Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen:
  1. Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen und 1,80 m Höhe 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 09.10.2024 10:44 Uhr