Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Raubbergstraße 5, Flurnummer 145/17, Gemarkung Grünthal I
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.03.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.03.2021 | ö | beschließend | 2.7 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Raubbergstraße 5, Flurnummer 145/17, Gemarkung Grünthal I erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Teilgebiet am Raubberg“ werden befürwortet:
- Bautyp Doppelhaushälfte anstatt Einfamilienhaus;
- Überschreitung der Baugrenzen;
- Anzahl der Vollgeschosse II anstatt I;
- Traufhöhe talseitig vom Urgelände ca. 6,70 m anstatt vom gewachsenem Boden (= Urgelände) max. 3,60 m;
- Mindestseitenverhältnis: 1,15 anstatt 1,25 (Länge zu Breite 5 : 4)
- Dachneigung 30 Grad anstatt 20 bis 28 Grad;
- Angleichung Nebengebäude (Garage) an den Bestand des Nachbarn hinsichtlich Bauhöhe, Dachneigung und Dachdeckung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
Datenstand vom 20.04.2021 10:45 Uhr