Satzung
zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
1. Änderung
Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 09. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende
Satzung
§ 1
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Wenzenbach vom 07. Mai 2020 wird wie folgt geändert:
„§ 2 Ausschüsse“ erhält folgende Fassung:
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
- den Haupt‑ und den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
- den Bau- und den Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
- den Schulbauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
- den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats
(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a) bis c) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.
(3) Die Ausschüsse sind beschließend tätig, soweit nicht der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist (beschließende Ausschüsse).
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 28. Juni 2023 in Kraft.
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Wenzenbach, den 28.06.2023
Sebastian Koch
Erster Bürgermeister
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