Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 - Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung - Nr. 23.29


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 5

Beschluss 1

a)         Feststellung der Jahresrechnung

,,Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:

• Verwaltungshaushalt:             18.935.286,55 € in Einnahmen und Ausgaben
• Vermögenshaushalt:                6.590.682,09 € in Einnahmen und Ausgaben
• Gesamtsumme:                      25.525.968,64 € in Einnahmen und Ausgaben"


b)        Entlastung

,,Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2022 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung‘‘

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

a)         Feststellung der Jahresrechnung

,,Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:

• Verwaltungshaushalt:             18.935.286,55 € in Einnahmen und Ausgaben
• Vermögenshaushalt:                6.590.682,09 € in Einnahmen und Ausgaben
• Gesamtsumme:                      25.525.968,64 € in Einnahmen und Ausgaben"


b)        Entlastung

,,Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2022 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung‘‘

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 07:32 Uhr