Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 - Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung - Nr. 23.29
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 43. Sitzung des Gemeinderates | 24.10.2023 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss 1
a) Feststellung der Jahresrechnung
,,Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:
• Verwaltungshaushalt: 18.935.286,55 € in Einnahmen und Ausgaben
• Vermögenshaushalt: 6.590.682,09 € in Einnahmen und Ausgaben
• Gesamtsumme: 25.525.968,64 € in Einnahmen und Ausgaben"
b) Entlastung
,,Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2022 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung‘‘
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
a) Feststellung der Jahresrechnung
,,Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:
• Verwaltungshaushalt: 18.935.286,55 € in Einnahmen und Ausgaben
• Vermögenshaushalt: 6.590.682,09 € in Einnahmen und Ausgaben
• Gesamtsumme: 25.525.968,64 € in Einnahmen und Ausgaben"
b) Entlastung
,,Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2022 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung‘‘
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 07:32 Uhr