Errichtung eines Gartenhauses, Gartenstraße 16, Flurnummer 710/21, Gemarkung Wenzenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 59. Sitzung des Bauausschusses, 12.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 59. Sitzung des Bauausschusses | 12.11.2019 | ö | beschließend | 4.1 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Eveline Wartlsteiner, Errichtung eines Gartenhauses, Gartenstraße 16, Flurnummer 710/21, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach, unter den Voraussetzungen, dass im abschließenden Baugenehmigungsverfahren
- der Auflage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung nachgekommen wird und
- bei einer ev. später benötigten Wasserversorgung, diese mit dem Wasserzweckverband geklärte werden muss
das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Datenstand vom 11.12.2019 08:39 Uhr