21. Sitzung des Gemeinderates

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Datum: 22.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Wenzenbach
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
14 Zeilen
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2022
2 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gemeindeverbindungsstraße - Westumfahrung" (Ingenieur Christensen und Geographin Ott vom Planungsbüro BBI sowie Landschaftsarchitekt Spörl vom FLU Planungsteam wurden geladen)
2.1 Beschlussfassung über die Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Nr. 22.01
2.2 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB - Nr. 22.02
3 Errichtung eines Kinderhauses mit Tagespflege in Irlbach (Ingenieur Dykiert vom Planungsbüro EBB wurde geladen)
3.1 14. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren - Änderungsbeschluss - Nr. 22.03
3.2 Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "SO Sozialeinrichtungen Kinder + Senioren Irlbach" - Aufstellungsbeschluss - Nr. 22.04
4 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage Wenzenbach / Thanhof" (Ingenieur Trummer von der Voltgrün Energie GmbH und Landschaftsarchitektin Aures vom Planungsbüro Neidl & Neidl wurden geladen)
4.1 Beschlussfassung über die Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB - Nr. 22.05
4.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Nr. 22.06
5 Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Wenzenbach / Thanhof" (Ingenieur Trummer von der Voltgrün Energie GmbH und Landschaftsarchitektin Aures vom Planungsbüro Neidl & Neidl wurden geladen)
5.1 Beschlussfassung über die Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB - Nr. 22.07
5.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Nr. 22.08
6 Verschiedenes
Datenstand vom 27.04.2022 09:15 Uhr