Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“; Anbau "Fun Climb" am Kletterzentrum Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.10.2019 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2019 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Beantragt wurde eine Änderung des Bebauungsplans für die Erweiterung des Kletterzentrum mit „FunClimb“, Büros und Betriebsleiterwohnung.
Der Antragsteller wurde gebeten, für den Bauausschuss das Grundstück für eine Ortsbesichtigung entsprechend auszupflocken. Der Bauausschuss konnte sich die beantragte Planung nur in deutlich reduzierter Form vorstellen.
Grundsätzlich konnte sich der Bauausschuss eine Erweiterung und Änderung des Bebauungsplans unter folgenden Voraussetzungen vorstellen und empfahl dem Gemeinderat folgende Rahmenbedingungen dazu:
  1. Stellplätze müssen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
  2. Nördlich der Gebäudegrenze dürfen keine Stellplätze geplant werden.
  3. Die Gebäudehöhe darf maximal die Höhe des östlichen Bestandsgebäudes (Anbau Hauptgebäude) erreichen.
  4. Mit den geplanten Nutzungen besteht Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine Betriebsleiterwohnung zulässig ist.
  5. Das Landratsamt muss einer Verlagerung der privaten Ausgleichsflächen zustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Ausgleichsflächen-regelung zusammen mit dem Bauwerber eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt vorzunehmen.
  6. Das Baufenster ist auf das geplante Gebäude zu beschränken.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:15 Uhr