Anfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 295/1 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße 17, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 07.10.2019 | ö | beratend | 4 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 10.10.2019 | ö | beschließend | 7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Anfrage wurde bei der letzten Gemeinderatssitzung am 12.09.2019 bis zur Klärung der Rechtslage zurückgestellt. Das Landratsamt Miesbach hat mittlerweile mitgeteilt, dass eine Beurteilung nach § 34 BauGB möglich ist.
Der Gemeinderat stellte in Aussicht, unter diesen Voraussetzungen das Einvernehmen zu dem geplanten Anbau zu erteilen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Oberflächenentwässerung auf dem eigenen Grundstück zu erfolgen habe.
Dem stimmte der Gemeinderat unter diesen Voraussetzungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 15:15 Uhr