7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Im Kalkland“; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Stellungnahmen der Behörden wurden behandelt. Im Wesentlichen weist die Autobahndirektion Südbayern darauf hin, dass sich die Maßnahme in der Bauverbotszone der BAB befindet und deshalb dingliche Verpflichtungen einzugehen sind. Der Bauwerber wendet ein, dass das Ersatzgebäude mindestens 51 m von der BAB entfernt ist.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen, sobald diese Frage abschließend geklärt ist. Unter dem Vorbehalt, dass die Abklärung keinen weiteren Änderungsbedarf ergibt, beschloss der Gemeinderat die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Im Kalkland“ als Satzung.
Sollte sich bei der Klärung Änderungsbedarf zur vorliegenden Satzung ergeben, so ist eine erneute Vorlage beim Gemeinderat zum Satzungsbeschluss erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:19 Uhr