2. Änderung der Ergänzungssatzung "Einhaus" für das Grundstück Fl.Nr. 857/9 der Gemarkung Wattersdorf; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die eingegangenen Stellungnahmen nach der 1. Auslage wurden behandelt:
1. Stellungnahmen von Bürgern:
Buchholz 13:
Der Antrag, den Satzungsbereich für eine zusätzliche Bebauung im bislang unbeplanten Bereich zu erweitern, wurde abgelehnt. Ebenso wurden die angeregten Änderungen an der Wegbreite und Grünordnung vom Gemeinderat nicht berücksichtigt. Der geplanten Errichtung eines „überdachten Hauseingangs“ in der beantragten Dimension wurde ebenfalls nicht zugestimmt.
Dem Antrag nach einem Schuppen wurde wie folgt entsprochen: Das Baufenster der Bestandsgarage soll für die höhen- und profilgleiche Errichtung eines Holz- und Gartengeräteschuppens um drei Meter nach Osten erweitert werden.

2. Stellungnahmen von Behörden
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Miesbach, - Fachbereich 51.5 Bauleitplanung:
Es wurde bemängelt, dass Festsetzungen in der vorliegenden Form für einzelne Grundstücke eine geordnete städtebaulichen Entwicklung nicht begründen. Es wurde eine nochmalige Überarbeitung der einzelnen Festsetzungen und Begründungen gefordert.

Prüfung: Aufgrund des differierenden Zuschnittes und der Lage der Parzellen können nicht generelle Regelungen für die Gesamtfläche festgesetzt werden, sondern die beiden südlichen Parzellen müssen einer angepassten Regelung unterzogen werden. Die städtebauliche Begründung wird entsprechend angepasst.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, -Bereich Landwirtschaft-
Von den landwirtschaftlichen Flächen sowie Hofstellen ist auch bei ordnungsgerechter Bewirtschaftung von Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen. Unter Umständen können diese auch sonn- und feiertags sowie vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr auftreten. Diese sind von den Bewohnern zu dulden.
Prüfung: Der Hinweis wurde aufgenommen.

Der Gemeinderat beschloss die Einarbeitung der vorgenannten Prüfvermerke in den Satzungsentwurf und beauftragte die Verwaltung, ein nochmaliges Auslegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:19 Uhr