2. Änderung der Ergänzungssatzung "Einhaus" für das Grundstück Fl.Nr. 857/9 der Gemarkung Wattersdorf; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 04.11.2019 | ö | 7 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 07.11.2019 | ö | 7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von den landwirtschaftlichen Flächen sowie Hofstellen ist auch bei ordnungsgerechter Bewirtschaftung von Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen. Unter Umständen können diese auch sonn- und feiertags sowie vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr auftreten. Diese sind von den Bewohnern zu dulden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0