Im einstigen sogenannten Mobilfunkpakt konnten die Gemeinden bei der Standortsuche mitwirken. Dies hat die Gemeinde immer wahrgenommen. Die Gemeinde Weyarn hat hierfür u.a. auch eigene Messungen bzw. Prognosen erstellen lassen, zuerst durch Dr. Kaes, später durch weitere Gutachter. Die sogenannten „Salzburger Vorsorgewerte“ wurden um 2005 in Salzburg abgeschafft. So wird es zunehmend schwierig, diese als „nicht mehr existente Norm“ bei Verhandlungen um Standorte und der Beauftragung von Gutachtern als Argument anzuführen.
Die angekündigte Einführung von 5G führt derzeit zu Beunruhigungen in der Bevölkerung. Vonseiten der federführenden Politik seien kaum Möglichkeiten zur neutralen Information der Bürger geschaffen worden, so der Erste Bürgermeister. Bei einer Infoveranstaltung des Wirtschaftsministeriums für Kommunen habe er deshalb den Staatssekretär ausdrücklich auf den hohen Informationsbedarf und die Sorgen aus der Bevölkerung hingewiesen und dass dies eine wichtige Projektaufgabe darstelle.
Die Kommunen haben derzeit folgende Mitwirkungsmöglichkeiten, die mittlerweile gesetzlich geregelt sind:
Der Provider teilt einen Standortwunsch mit. Die Kommune kann innerhalb eines Monats mitteilen, ob sie bei der Standortsuche mitwirken will. Die Kommune hat nun zwei Monate Zeit, eigene Erkundungen und Untersuchungen anzustellen und ggf. einen besseren Ersatzstandort vorzuschlagen. Diese Mitwirkung hat die Gemeinde immer in Anspruch genommen. Falls eine Kommune keine Mitwirkung geltend macht, könnten Provider eigenständig genehmigungsfreie Sender aufstellen. Solche fänden sich dann überwiegend auf privaten Hausdächern mitten im Ort wieder.
Für die Mitwirkung bei der Standortsuche in der Gemeinde sollten deshalb eigene Weyarner Vorsorgewerte definiert werden, die weiterhin erheblich unter den gesetzlichen Werten liegen und zur Steuerung dienen könnten.
Einerseits gelte es, die Mobilfunkgrundversorgung zu gewährleisten. Bei einem längeren Mobilfunkausfall im südlichen Gemeindebereich kamen zahlreiche Beschwerden. Bemängelt wurde das Fehlen des Seniorennotrufs, nicht mehr erreichbare Bereitschaftsdienste, fehlende Notrufmöglichkeiten und der Ausfall von Störungs- und Alarmanlagen. Zudem besitzen nicht mehr alle Menschen ein Festnetz, so der Erste Bürgermeister.
Anderseits müsse auch besondere Rücksicht auf elektrosensible Menschen genommen werden. Deshalb sei der gemeindliche Aufwand für eine Mitwirkung und ggf. eingesetzte Mittel für neutrale Gutachten gerechtfertigt, so der Erste Bürgermeister.
Weiterhin bedankte sich der Erste Bürgermeister beim Breitbandpaten Dirk Schattschneider, der seine spezifischen Fachkenntnisse im Mobilfunk der Gemeinde ehrenamtlich zur Verfügung stelle. Er hat in der Vergangenheit bei der Festlegung von Mess- und Standorten stets wertvolle Unterstützung geleistet.
Der Breitbandpate Dirk Schattschneider erläuterte im Gemeinderat seinen Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Das BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) sehe einen gesetzlich verbindlichen Grenzwert vor.
Es wurde ein eigener Weyarner Mobilfunk-Grenzwert vorgeschlagen, der nur 1 Prozent des gesetzlichen Grenzwerts versieht, der komplett alle Frequenzbereiche umfasst.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass rechtlich verbindliche Steuerungsinstrumente der Kommunen zur Durchsetzung der gemeindlichen Festlegungen zwar dürftig sind, der Weyarner Grenzwert stelle jedoch gegenüber den Providern eine politisch legitimierte Handlungsmaxime dar, die nachdrücklich vertreten werden solle.
Beschluss:
Der Weyarner Mobilfunk-Grenzwert wird auf 1 Prozent des im BImSchG festgelegten gesetzlichen Grenzwerts festgelegt. Dieser Weyarner Mobilfunk-Grenzwert soll mit allen der Gemeinde zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durchgesetzt werden.