Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus für die abzubrechende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1683 der Gemarkung Holzolling, Haus 113, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2020 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Ersatzbau befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Bei der geplanten land­wirt­schaftlichen Maschinen- und Bergehalle dürfte sich jedoch um ein privilegiertes Vor­haben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handeln. Der Gemeinderat erteilte das Einver­neh­ men zu dem Bauantrag unter dem Vorbehalt, dass das geplante Bauvorhaben privilegiert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 16:46 Uhr