Bauantrag zum Neubau einer Schreinerwerkstatt nach Abbruch des bestehenden Holzschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/2 der Gemarkung Wattersdorf, Burgstraße 7, 83629 Großpienzenau.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Sohn des Eigentümers des Grundstücks betreibt derzeit östlich angrenzend an das alte bestehende Wohnhaus „Burgstraße 7“ in einem Nebengebäude eine Schreinerwerk-statt/Spielzeugmanufaktur. Diese ist zu klein. Weiter nördlich soll daher ein eingeschos­siges, etwas größeres Werkstattgebäude errichtet werden. Der vorhandene Holzschuppen soll dafür abgerissen werden. Nachdem das Bauvorhaben sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Großpienzenau, Burgstraße“ befindet, ist vorher eine Änderung der Ortsabrundungssatzung (3. Änderung) erforderlich. Der Satzungsentwurf wurde bereits erstellt, das dafür notwendige Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach der Rechtskraft der Satzung das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 15:26 Uhr