Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Enzianweg" zur Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe; hier: Wiedervorlage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 53 „Enzianweg“ für das Grundstück „Enzianweg 2“ dahingehend geändert wird, dass die max. zulässige Wandhöhe von 5,85 m auf 6,35 erhöht werde. Laut Antrag des Eigentümers sowie der vorgelegten Skizze war jedoch eine Erhöhung auf 7,12 m beantragt.
Das Planungsbüro Kurz GbR hält dies für vertretbar und empfahl dem Bauausschuss, auf dieser Basis mit einer maximalen Wandhöhe von 7,25 m weiterzuarbeiten.
Der Gemeinderat nahm von dem derzeitigen Sachstand Kenntnis und stimmte zu, dass die Planung mit einer maximal zulässigen Wandhöhe von 7,25 m weitergeführt würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 15:26 Uhr