Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 733/4 der Gemarkung Wattersdorf, Fichtenweg, 83629 Stürzlham.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich einer Bauleitplanung. Es ist trotz Rücksprache mit dem Landratsamt Miesbach noch nicht definitiv geklärt, ob das Grundstück sich im Innen- oder Außenbereich befindet.
Die Antragsteller haben das Grundstück für den Eigenbedarf erworben. Ihr Sohn möchte auf der südlichen Hälfte des Grundstücks ein Einfamilienhaus mit Garage errichten.
Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Der Bauausschuss sah aufgrund der beengten Straßenverhältnisse und der fehlenden Ersterschließung diesen südlichen Bereich von „Stürzlham“ weiterhin nicht als geeignet für eine künftige Ortsentwicklung. Insofern empfahl der Bauausschuss dem Gemeinderat, weiterhin grundsätzlich keine Neuplanungen über den Bestand in den Außenbereich hinaus vorzunehmen. Dies entspreche den Festlegungen der Regionalplanung, die die Siedlungsentwicklung auf zentrale Orte favorisiert.
Zur Konkretisierung der vorliegenden Bauvoranfrage wurde beschlossen: Soweit eine Beurteilung nach § 34 BauGB im Rahmen eines vorhandenen Baurechts durch das Landratsamt Miesbach erfolgte, würde das Einvernehmen erteilt. Hierbei sollte auf die Baulinie der beiden vorhandenen Gebäude „Fichtenweg 5 und 11“ geachtet werden. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass keine öffentliche Straßenerschließung vorliegt und die Gemeinde Weyarn auch nicht willens ist, eine solche zu erstellen. Sollte das Landratsamt Miesbach die Fläche als Außenbereich beurteilen, so ist die Gemeinde Weyarn nicht planungswillig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2020 15:26 Uhr