1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/13 der Gemarkung Reichersdorf; 83629 Neukirchen; hier: Genehmigung des geänderten Planentwurfs.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat konnte sich in seiner Sitzung am 08.10.2020 die vorgelegte Planung des Planungsbüros Kurz GbR vorstellen, sofern die entsprechenden vertraglichen Verein­ba­rungen nach den bodenpolitischen Grundsätzen getroffen werden. Nachdem der Antrag­steller zwei angrenzende Flurnummern erworben hat und eventuell Ausgleichs­maß­nahmen zur berücksichtigen sind, wird ein geänderter Planentwurf vom Planungsbüro Kurz GbR zur Sitzung vorgelegt.
Es wurde festgestellt, dass die jetzt geplante Ausgleichsfläche mit der Baumbepflanzung mit dem Sichtdreieck zur Stürzlhamer Straße kollidiert und so nicht möglich ist. Diesbezüglich sei umzuplanen. Die gewünschte Wandhöhe von 6,72 m und die Dimensionen des Gebäudes würden im Entwurf zum weiteren Verfahren berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 15:26 Uhr