Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 400/5 und 400/13 der Gemarkung Reichersdorf, Stürzlhamer Straße, 83629 Neukirchen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.12.2020 ö beratend 12
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf den Grundstücken Fl.Nrn. 400/5 und 400/13 ein Einfamilien­haus mit Einliegerwohnung und einer Doppelgaragen errichten. Um Baurecht für diese Grund­stücke zu erhalten, ist eine Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung erfor­derlich. Dem vom Planungsbüro Kurz GbR bereits zur Sitzung vom 08.10.2020 vor­ge­legten Planentwurf hat der Gemeinderat als Grundlage für die weitere Planung zuge­stimmt. Da sich zwischenzeitlich einige Änderungen ergeben haben, hat das Planungs­büro Kurz GbR zur Bauausschusssitzung am 07.12.2020 einen neuen Planentwurf vorgelegt.
Die vom Bauwerber erwünschte Ausgleichsfläche ist mit dem Sichtdreieck nicht kompa­tibel. Dem Bauwerber wurde vom Bauausschuss empfohlen, die Planungsunterlagen mit dem Planungsbüro Kurz GbR entsprechend anzupassen. Die vorgelegten Dokumente haben noch nicht den formellen Status eines Bauantrages, sondern sind eine informelle Abstimmungsvorlage. Die gewünschte Ausgestaltung konnte größtenteils berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass es sich bei den vorgelegten Planungs­unterlagen um ein Arbeitspapier zur Entwicklung der Satzung handelt und dass zur Ausgleichsfläche noch Änderungsbedarf besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 15:26 Uhr