Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Hofcafes mit zwei Ferienwohnungen über dem denkmalgeschützten Keller auf dem Grundstück Fl.Nr. 132 der Gemarkung Wattersdorf, 83629 Seiding.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.10.2020 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2020 ö beschließend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es ist zu prüfen, ob eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt. Außerdem sind die Belange des Denkmal­schut­zes (Bodendenkmal) zu beachten; es ist ein historischer Bierkeller vorhanden.
Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen unter der Bedingung, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt. Das Landratsamt Miesbach wurde  gebeten, das Amt für Landwirtschaft und Forsten sowie die Untere Denkmalschutzbehörde (Bodendenkmal) am Verfahren zu beteiligen. Auf dem Grundstück sind ausreichend Stellplätze für Kfz für einen Gaststättenbetrieb nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 15:48 Uhr