Änderung der bestehenden Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/11-13 der Gemarkung Reichersdorf, 83629 Neukirchen; hier: Genehmigung des Planentwurfs.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 05.10.2020 | ö | 6 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 08.10.2020 | ö | 10 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.08.2020 die Änderung bzw. Erweiterung der bestehenden Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für einen Teilbereich des Ortsteils Neukirchen (Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/11-13) beschlossen.
Der Bauausschuss konnte sich die vorgelegte Planung vorstellen, sofern die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen nach den bodenpolitischen Grundsätzen getroffen würden. Die Fl.Nrn. 400/7 sowie 400/8 der Gemarkung Reichersdorf sind als private Verkehrsflächen zu kennzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2020 15:48 Uhr