Änderung der bestehenden Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/11-13 der Gemarkung Reichersdorf, 83629 Neukirchen; hier: Genehmigung des Planentwurfs.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.08.2020 die Änderung bzw. Erweiterung der bestehenden Einbe­zie­hungs- und Klarstellungssatzung für einen Teilbereich des Ortsteils Neukirchen (Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/11-13) beschlossen.
Der Bauausschuss konnte sich die vorgelegte Planung vorstellen, sofern die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen nach den bodenpolitischen Grundsätzen getroffen würden. Die Fl.Nrn. 400/7 sowie 400/8 der Gemarkung Reichersdorf sind als private Verkehrsflächen zu kennzeichnen.
Der Gemeinderat stimmte  dem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 15:48 Uhr