Antrag auf Einrichtung eines beiderseitigen Halteverbots entlang der Seidinger Straße in Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Eine Familie aus Weyarn mit einem landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb hat ein beiderseitiges Halteverbot entlang der gesamten Seidinger Straße in Weyarn beantragt. Hintergrund ist, dass die Seidinger Straße für landwirtschaftliche Maschinen mit einer Breite von bis zu 2,98 m oft nicht mehr befahrbar ist, weil parkende Autos die Durchfahrt ebenso wie die Ausfahrten versperren.
Die Ortsbesichtigung der Verwaltung ergab, dass die Feuerwehr-Anfahrtszone unmittelbar vor der zweiten Einmündung des Antragstellers endet. Neben den Belangen der örtlichen Betriebe mit Schwerverkehr seien auch die Belange von anderen Anwohnern abzuwägen, die mit ganz entgegengesetzten Interessen ebenfalls schon in der Gemeinde vorstellig geworden sind. Die gesetzlich vorgeschriebene erforderliche Breite zur Durchfahrt sei bei einseitigem Parken gewährleistet. Generelle Parkverbote, die überbreiten landwirtschaftlichen Geräten die Durchfahrt erleichtern, seien rechtlich nicht zu begründen und bedürften grundsätzlicher Überlegungen. Dass beim Ein- und Ausfahren großer Fahrzeuge aus den Betriebshöfen ein besonderer Raumbedarf besteht, wird anerkannt. Aus diesem Grund hat die Verwaltung bereits vor dem Betriebshof einer Baufirma in der Seidinger Straße eine Parkbeschränkung erlassen.
Der Gemeinderat lehnte den Antrag auf ein generelles Parkverbot in der Seidinger Straße ab. Stattdessen stimmte er der Versetzung des bestehenden Schildes „Feuerwehr-Anfahrtszone“ nach Osten, nach dem Einmündungsbereich der Hofzufahrt des Antragstellers zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 21.10.2020 15:48 Uhr