Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Enzianweg" zur Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 09.11.2020 | ö | 9 | |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 12.11.2020 | ö | 16 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Soweit aufgrund eines Einzelantrages mit geringem Aufwand energetisch sinnvolle Maßnahmen für das gesamte Bebauungsplangebiet ausgebracht werden können, übernimmt die Gemeinde künftig grundsätzlich in solchen Fällen 50 % der Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplans. Die Entscheidung über die flächige Ausbringung solcher Maßnahmen obliegt dem Gemeinderat nach Beurteilung der Eignung des jeweiligen Gebietes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0