Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Enzianweg" zur Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Eigentümer des Anwesens Enzianweg 2 möchte gerne im Dachgeschoss zusätzlichen Wohnraum für den Familienbedarf schaffen. Hierzu ist eine Erhöhung der Wandhöhe zum Ausbau des Dachgeschosses erforderlich. Das Vorhaben be­fin­det sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 53 „Enzianweg“. Im Bebauungsplan ist für das Grundstück eine max. zulässige Wandhöhe vorgesehen. Entgegen dieser Festsetzung soll nun die zulässige Wandhöhe um rd. 0,50 m erhöht werden.
Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durch­ge­führt.
Das geplante Bauvorhaben wird im Rahmen der flächensparenden Nachverdichtung und einer damit verbundenen energetischen Sanierung als sinnvoll erachtet und grundsätzlich begrüßt. Auf­grund der Ortsbesichtigung des Bauausschusses wurde festgestellt, dass eine Er­hö­h­ungs­option im gesamten Bebauungsplangebiet eingeräumt werden könnte. Der Gemeinderat stimmte deshalb unter der Voraussetzung einer vorherigen Kostenüber­nahme­erklärung durch den Antragsteller der Bebauungsplanänderung für das gesamte Gebiet zu.
Weiter wurde grundsätzlich beschlossen:
Soweit aufgrund eines Einzelantrages mit geringem Aufwand energetisch sinnvolle Maßnahmen für das gesamte Bebauungsplangebiet ausgebracht werden können, übernimmt die Gemeinde künftig grundsätzlich in solchen Fällen 50 % der Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplans.  Die Entscheidung über die flächige Ausbringung solcher Maßnahmen obliegt dem Gemeinderat nach Beurteilung der Eignung des jeweiligen Gebietes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2020 14:41 Uhr