Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 "Kapellenweg".


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 09.11.2020 ö beratend 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Grundstückseigentümer hat auf Fl.Nr. 872 der Gemarkung Wattersdorf, Kapellenweg in Groß­seeham, gegenüber der Gemeinde eine gewerbliche Bauverpflichtung zu erfüllen. Er möchte dort ein Tonstudio errichten, das aufgrund seiner Größe geringfügig in die Bau­ver­botszone zur BAB hineinragen würde. Die Auto­bahndirektion Südbayern hat dazu ihre Zusage gegeben unter der Bedingung, dass eine Ab­bruch­eintragung in der Bauverbots­zone für den Fall eines BAB-Bedarfes erfolgt.
Der Gemeinderat stimmte einer Änderung des Bebauungsplans zu, soweit dies mit der Autobahndirektion Südbayern so vereinbart ist und eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Die bestehende Bauverpflichtung bleibt von einer Änderung des Bebauungsplans unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2020 14:41 Uhr