Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 07.01.2020 | ö | beratend | 5 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | 1. Sitzung des Gemeinderates | 09.01.2020 | ö | 8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Änderung betrifft bauliche Anpassungen für eine noch zu errichtende Gewerbeeinheit. Die Auslage ist erfolgt.
Der Gemeinderat beschloss die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ in der Fassung vom 09.01.2020 als Satzung.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 15:27 Uhr