Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.02.2020 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümer beabsichtigen südöstlich auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Ausmaßen von 12,00 m x 10,00 m. Das Grundstück befindet sich innerhalb der Ortsabrundungssatzung Neukirchner Straße für den Ortsteil Stürzlham. Für das Bauvorhaben ist die Änderung der Ortsabrundungs-satzung erforderlich. Das Grundstück ist topographisch stark geneigt.
Der Bauausschuss hat hierzu eine Ortsansicht vorgenommen. Der Gemeinderat konnte sich eine Bebauung im angefragten Bereich grundsätzlich vorstellen und stellte dem Bewerber unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze und der Übernahme der Planungskosten in Aussicht, den Geltungsbereich der Satzung zu erweitern. Im südwestlichen  Bereich des Grundstücks soll aufgrund der schwierigen Topographie ein Bauverbot vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:34 Uhr